Arbeitsrecht

Lègister bietet Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet des Arbeits-, Kollektivvertrags- und Sozialversicherungsrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Begründung von Arbeitsverhältnissen;
  • Abwicklung von Arbeitsverhältnissen und Personalverwaltung (Human Resource Management HRM);
  • Abwicklung von Disziplinarverfahren;
  • Antragstellung von Sozialmaßnahmen und Kurzarbeit;
  • Personalabbau, Einzel- und Massenkündigungen;
  • Ausarbeitung von Verträgen für Selbständigenarbeit, Vermittlung- und Handelsvertretung;
  • Umstrukturierung und Reorganisation von Unternehmen, auch im Rahmen von Insolvenzverfahren;
  • Due-Diligence-Prüfungen;
  • Unternehmensübertragungen und Unternehmerwerkverträge;
  • Führung von Betriebsratsverhandlungen und Unterstützung bei den industriellen Beziehungen;

 

In allen Arten von Streitigkeiten in den oben genannten Bereichen, bietet die Kanzlei umfassende rechtliche Unterstützung.
Lègister bietet außerdem Rechtsberatung und Unterstützung in allen betrieblichen Prozessen, die mit der Verwaltung der Human Resources zusammenhängen, mit einem bereichsübergreifenden Ansatz, wobei auch Aspekte des Datenschutzes, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen berücksichtigt werden (Gesetzesdekret Nr. 231/2001).

 

#arbeitnehmerähnliche Verhältnisse
#Unternehmensumstrukturierungen und Personalabbau
#Arbeitsverträge

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